Baurecht
Der Abschluss eines Bauvertrages kann für einen reibungslosen Bauablauf gar nicht deutlich
genug herausgestellt werden. In allen Fällen ist zwischen den Vertragsparteien ein Vertrag abzuschließen,
der neben einer eindeutigen Definition von Leistungspflichten auch Antworten auf zahlreiche weitere in der
Bauabwicklung zwangsläufig auftauchende Fragen geben sollte. Ziehen Sie so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu Rate.
Kanzlei
Rechtsanwalt und Notar
Horst Milewich
Mommsenstraße 19
10629 Berlin
Tel. 030 310190-0
Fax 030 310190-50

Horst Milewich
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für
Arbeitsrecht