Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentum ist ein kompliziertes Gebilde aus drei Elementen: Miteigentumsanteil,
Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Diese Verzahnung von Individualeigentum und
wechselseitigen Rechten und Pflichten birgt ein enormes Konfliktpotential, das sich an
der Vielzahl der Gerichtsverfahren ablesen lässt. Die Problemvermeidung der Eigentümergemeinschaft
beginnt bereits bei der sorgfältigen Abfassung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.
Wir beraten Sie in Fragen der Eigentümerversammlung und der Verwaltung und vertreten Sie in den
langwierigen WEG Verfahren.
Kanzlei
Rechtsanwalt und Notar
Horst Milewich
Mommsenstraße 19
10629 Berlin
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Horst Milewich
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für
Arbeitsrecht