Erbrecht
Die hohe Freibeträge zu Lebzeiten ausnutzen: 500.000,00 Euro für Ehegatten, 400.000,00 Euro für Kinder und Kinder verstorbener Kinder. 10 Jahre nach der Schenkung können die Freibeträge erneut geltend gemacht werden. Berliner Testament oder Vor- und Nacherbfolge? Wir beraten Sie und finden die für Sie optimale Lösung.
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Horst Milewich
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Arbeitsrecht